In der Altenpflege arbeiten Menschen mit Herz und viel Energie daran, jeden Tag etwas Sinnvolles und Gutes zu tun - und ernten dafür ein Lächeln und Dankbarkeit. Kein Tag ist wie der andere. Die vielfältigen Aufgaben erfordern ein aktives Mitdenken und jede Menge Tatkraft. Altenpfleger sind aufmerksam und ständig in Kontakt mit anderen Menschen - Langeweile kommt hier nicht auf. Altenpflege ist kein Bürojob. Hier zählt Ihr Herz und nicht nur der Studienabschluss.
Ein Quereinstieg in die Altenpflege ist auch ungelernt möglich. Für eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft oder zusätzliche Betreuungskraft benötigen Sie keine abgeschlossene medizinische oder pflegefachliche Ausbildung.
Egal, ob Sie Interesse an eine konkrete Stelle oder sich initiativ bei einem unserer Standorte vorstellen möchten: Mit unserer 60-Sekunden-Bewerbung bewerben sich Pflegekräfte raketenschnell bei Kursana – ohne Anschreiben, Lebenslauf oder Zeugnisse. Einfach Kontaktdaten eintragen, drei Fragen beantworten, fertig. Wir freuen uns auf Sie.
Pflegehilfskräfte arbeiten als Assistenz der ausgebildeten Pflegefachkraft. Sie kümmern sich hauptsächlich um das Wohlergehen der Bewohner und sind vor allem für die Grundpflege verantwortlich. Dafür ist keine medizinische Ausbildung notwendig, wichtig sind die Freude am Umgang mit Senioren und eine gute Portion Verantwortungsbewusstsein.
Praktikanten sind jederzeit willkommen! Kontaktiere dazu gerne den Standort Deiner Wahl.
Zusätzliche Betreuungskräfte (nach § 87b SGB XI) werden auch Alltagshelfer, Alltagsbetreuer oder Betreuungshelfer genannt. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn es nicht um fachpflegerische Unterstützung aufgrund körperlicher Beschwerden geht, sondern um Zuwendung, Beschäftigung und Wärme. Sie betreuen daher vor allem dementiell erkrankte Bewohner.
Der Paragraf regelt, dass Pflegeheime für Bewohner mit erhöhtem Betreuungsaufwand eine zusätzliche Betreuungskraft einstellen dürfen. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat darauf aufbauend Richtlinien zu den Aufgaben und der Qualifikation beschlossen.
Für eine Tätigkeit als zusätzliche Betreuungskraft müssen sie Folgendes nachweisen können:
Diese Qualifikation wird von vielen Fort- und Weiterbildungsinstituten angeboten und bei Erwerbslosigkeit mit einem Bildungsgutschein gefördert.
Geschlechtsneutrale Ansprache
Für die bessere Lesbarkeit der Texte wird auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).